Barrierefreiheit

Der bbw e. V. ist bemüht, die Website www.tezba.de, im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.tezba.de veröffentlichten Webseite von Technik – Zukunft in Bayern im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 30.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • News und Pressemitteilungen sind nicht durchgängig barrierefrei.
  • Die auf der Webseite zum Download angebotenen PDFs sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran die Inhalte unserer PDFs komplett barrierefrei in die Webseite einzubinden.
  • Fehlende oder unzureichende textuelle Beschreibungen und Untertitel bei eingebunden Videos werden zeitnah ergänzt. Audiodeskriptionen können aus Gründen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (unverhältnismäßig hohe Aufwendungen) derzeit nicht vollständig realisiert werden.
  • Der Aufbau der Website entspricht nicht durchgängig den logischen Hierarchien und Strukturen.
  • Bildinhalte sind nicht durchgängig mit alternativen Texten ergänzt.
  • Nicht alle Dokumente können aus technischer Sicht mit Metadaten versehen werden.
  • Der Farbkontrast wird nicht bei allen Seiten ausreichend kontrastiert.
  • Die Schriftgrößen sowie der Durchschuss erfüllen nicht durchgängig die erforderlichen Anforderungen.
  • Die Seiten können nicht immer in einer logischen Sequenz navigiert werden
  • Im Hintergrund laufende Bildleisten können nicht abgeschalten werden.
  • Der Zweck der Verlinkungen ist nicht immer aus dem jeweiligen Linktext erkennbar.
  • Es gibt nicht immer die Möglichkeit, über mehrere Wege einzelne Seiten zu erreichen.
  • Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird der Fehler klar markiert, dem Nutzer allerdings nicht in Textform erklärt, was falsch ist.
  • Für Komponenten der Benutzeroberfläche werden nicht nur solche verwendet, die von Nutzern auch mit assistiven Systemen benutzt werden können.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte unter infotezbade an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.